AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

  • Die Mitarbeitenden der Bowlinghalle BESECO  sind befugt, von Gästen und Gruppen vor der Herausgabe von Bahnen und Mietschuhen einen Personalausweis (ID, Fahrausweis) als Depot zu verlangen und diesen bis zur erfolgten Bezahlung der erbrachten Leistung zurückzuhalten.
  • Die Konsumation von mitgebrachten Speisen und Getränken ist innerhalb des Bowlinghalle und in der Raucherzone untersagt (Ausnahme: Geburtstagskuchen an einem Kindergeburtstag).
  • Die Bowlingbahn und der Anlaufbereich dürfen nur mit Bowlingschuhen betreten werden. Bei orthopädischen Problemen ist die Geschäftsleitung zu kontaktieren.
  • Das Betreten der Bahnen ist strikte untersagt. Die Bahnen werden ab Linie Ballabgabe/Foullinie maschinell geölt und es entsteht eine erhebliche Rutschgefahr. Für allfällige Verletzungen bzw. Schäden übernimmt die BESECO GmbH keine Haftung.
  • Für Schäden oder Verlust von privaten Gegenständen wie Garderobe, Taschen, Handys, Portemonnaies, Schlüssel u.a.m. sowie privaten Bowlingbällen, Schuhen und Taschen übernimmt die BESECO GmbH keine Haftung.
  • Mutwillige Beschädigungen der Einrichtungen, Diebstahl, Verschandlungen o.ä. werden ohne Ausnahme der Polizei gemeldet und zur Anzeige gebracht.
  • Eintreffende Bowlinggäste werden gebeten, sich umgehend beim Counter zu melden.
  • Reservierte Bahnen werden bei Nichteintreffen 10 Minuten nach der Reservationszeit wieder freigegeben, sofern die Verspätung nicht telefonisch gemeldet wird. Bei nachträglichem Erscheinen besteht kein Anspruch auf freie Bahnen und Spielmöglichkeiten.
  • Die Bahnen werden vom Bowlingpersonal zugeteilt. Unsere Mitarbeitenden sind bemüht, den Wünschen unserer Gäste gerecht zu werden. Änderungen und Umplatzierungen sind jedoch vorbehalten.
  • Alle Reservationen sind verbindlich und werden mit Name und Telefonnummer angenommen. Das Bowlingpersonal ist berechtigt, die Angaben auf deren Richtigkeit zu prüfen.
  • Sofern die Reservation nicht 24 Stunden vor der Reservationszeit telefonisch oder schriftlich storniert wird, können 100% des Tarifes geltend gemacht werden, sofern die Bahnen nicht weitgegeben werden können.
  • Bei Bahnstörungen, die nicht sofort behoben werden können, besteht kein Anspruch auf Entschädigung oder Ersatz.
  • Für technische Ausfälle durch höhere Gewalt (Stromausfälle, zeitaufwendige Reparaturen u.a.m.) besteht kein Anspruch auf Entschädigung.
  • Den Anweisungen unseres Personals ist Folge zu leisten. Verstöße können zur Sperrung der Bahn und/oder zur Wegweisung aus der Bowlinghalle führen.
  • Member, Lizenz- und Clubspieler sind angewiesen, dies bei der Reservation anzugeben und beim Eintreffen unserem Personal die Lizenz- oder Memberkarte vorzuweisen.
  • Mit der verbindlichen Reservierung oder Inanspruchnahme einer Leistung anerkennen unsere Gäste die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom der Bowlinghalle BESECO.
  • Die Geschäftsleitung
    Rümikon, Februar 2018